Steuerchaos? Nicht auch noch das! - DPtV Berlin informiert
- Datum: 02.06.2026
- Referent: Hr. Schenke; Steuerberatung Schöneiche
Gefühlt bestand das Seminar mehr aus Werbung für den DPtV und die anstehenden Wahlen als aus inhaltlichen Aspekten. Größtenteils wurden Basics besprochen, die bekannt sind, wenn man die Steuererklärung nicht zum ersten Mal macht. Es gab aber trotzdem den einen oder anderen interessanten Punkt.
Fünf wichtige Punkte
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Dokumentiere alle Behandlungen. Denn: Die Beweislast liegt immer bei dir!
- Grundsätzlich arbeiten wir zwar umsatzsteuerbefreit, aber es kann sein, dass das Finanzamt nachfragt, warum unsere Behandlungen/Leistungen unter die Steuerfreiheit fallen sollten. Mit den entsprechenden Belegen können wir das dann nachweisen.
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Richte ein eigenes Praxiskonto ein. Trenne Privates und Arbeit. So muss z. B. der/die eigene Steuerberater:in sich nicht erst lange durch die unzähligen privaten Ausgaben (Lebensmittel etc.) wühlen, sondern hat nur die tätigkeitsrelevanten Kontoeinträge. Spart Zeit und buchstäblich Geld, die Rate für Steuerberater:innen ist auch nicht ohne. Zusätzlich ist man gegenüber dem Finanzamt unter Umständen offenlegungspflichtig.
- Optional: Zusätzliches Depot als Rücklage für Steuerangelegenheiten anlegen (z. B. Vorauszahlungen, mögliche Rückzahlungen etc.).
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Rede vor besonderen Änderungen mit deinem/deiner Steuerberater:in. Das Öffnen der Praxis in den eigenen Räumen, Anschaffen o. Ä. können deutliche steuerliche Auswirkungen haben, wenn sie gut geplant werden.
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「 Steuer ist unumgänglich. 」 Außer man ist superreich. ¯\_(ツ)_/¯
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Triff Entscheidungen nicht nur aus steuerrechtlichen Gründen. Willst du diese Entscheidung wirklich treffen oder geierst du damit nur nach steuerlichen Vorteilen?
Welche Steuern sind wichtig für uns?
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer berechnet sich generell aus dem erzielten Gewinn (nicht dem Umsatz). Durchschnittlich unterliegen ca.
Generell gilt: Betriebseinnahmen & -ausgaben = alles, was betrieblich veranlasst ist.
- Beispiele für Betriebseinnahmen
- Zahlungen der KV
- Erlöse aus Privatrechnungen oder dem Verkauf von betrieblichen Gegenständen (Mobiliar etc.)
- Erlöse von Krankenkassen
- Erlöse für Gutachten, Fachbeiträge
- andere betrieblich veranlasste Einnahmen
- Beispiele für Betriebsausgaben
- Miete für Praxisräume
- Abschreibungen (Gegenstände bis 952 € sofort abschreibbar)
- Praxismaterial, Literaturkosten, ...
- ggf. Kosten für Praxisfahrzeug (Tankkosten, Steuern, ...)
- Zinsen (nie die Tilgung)
- Leasingkosten
- Kammer- und Verbandsbeiträge
- Praxisversicherung
- andere betrieblich veranlasste Kosten
Bei Anstellung. Die Einnahmen aus der nichtselbständigen Arbeit werden mit den Werbungskosten (z. B. Fahrt-, Fortbildungskosten, Kosten für Zweitstudium etc.; Pauschbetrag = 1230 € p. a.) und Sonderausgaben (z. B. Kosten für Erststudium; max. 6000 € p. a.) verrechnet und dann versteuert.
Max studiert Psychologie
Max möchte Psychotherapeut werden. Zuerst studiert er hierfür direkt nach dem Abitur Psychologie. Während des Studiums hat er Kosten für Semesterbeiträge (1800 €), Fachbücher (1500 €), Laptop (1200 €), Druckkosten (300 €), Fahrtkosten (3000 €), Softwarekosten (400 €) sowie Kosten für die Mensa (2000 €). Insgesamt: 10200 €.
Steuerliche Behandlung. Da es sich um ein Erststudium handelt, sind die o. g. Kosten Sonderausgaben. Die Kosten für die Mensa sind private Kosten und nicht steuerlich absetzbar. Rest: 8200 €.
Das Problem. Sonderausgaben mindern dein Einkommen (Nebenjob?), generieren im Gegensatz zu Werbungskosten jedoch keinen Verlustvortrag. Die steuerliche Auswirkung ist daher meist bei 0 EUR. Ergo: von den 8200 € kann Max 0 € steuerlich absetzen.
Max macht die Ausbildung zum PP
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums startet Max in seine Psychotherapieausbildung. Folgende Kosten fallen hierbei an: Ausbildungskosten (15000 €), Fachliteratur (2000 €), Fahrtkosten (2000 €), Supervisionskosten (5000 €), Seminare (1000 €), Prüfungsgebühren (1000 €). Um dies zu finanzieren, jobbt Max nebenberuflich und verdient hierbei 10000 €.
Steuerliche Behandlung. Alle o. g. Kosten (in Summe 26000 €) sind (vorweggenommene) Werbungskosten für den späteren Beruf als PP. Die Kosten werden mit den Einnahmen aus dem Nebenjob verrechnet. Die Differenz iHv. 16000 € kann Max als Verlustvortrag für spätere Einkünfte verwenden.
Max ist angestellter PP
Nun kann es endlich losgehen und Max bekommt einen Job als angestellter PP in einer Klinik. Er bekommt hierbei ein Jahresgehalt iHv. 62000 €. Er hat weiterhin Kosten für seinen Fahrtweg (1000 €) und für Fortbildungen (1000 €).
Steuerliche Behandlung. Max erzielt Einkünfte iHv. 60000 €. Diese werden verrechnet mit seinem Verlustvortrag iHv. 16000 €. Der Restbetrag iHv. 44000 € wird versteuert. Die steuerliche Ersparnis für den Verlustvortrag beträgt ca. 5000 €.
Absetzbare Privatkosten (Auszug)
Gelten für Angestellte und Selbständige, sind Sonderausgaben und daher nur relevant, wenn zu verrechnendes Einkommen vorliegt. In begrenztem Umfang absetzbar.
- Rentenversicherung (Versorgungswerk)
- Krankenversicherung
- haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (Rechnungsbelege!)
- Spenden
- Unterhaltsleistungen nach Scheidung
- Krankheitskosten
- Kinderbetreuungskosten
- ...
Sonderausgaben, Verlustvortrag
Sonderausgaben sind nur relevant, wenn du Einnahmen hast, mit denen diese verrechnet werden können. Ebenso können Verlustvorträge nur entstehen, wenn Einnahmen vorhanden sind. Die Verlustvorträge müssen vom Finanzamt bescheinigt werden, um sie geltend zu machen. Hier wurde im Seminar nicht näher drauf eingegangen. Weitere Informationen z. B. hier: buhl.de/steuer/ratgeber/verlustvortrag.
Umsatzsteuer
Generell sind wir zwar von der USt befreit, sie kann in Sonderfällen trotzdem fällig werden (siehe auch Punkt 1!). Nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 1 UStG sind 「 Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden. 」von der Umsatzsteuer befreit. Zu den ähnlichen heilberuflichen Tätigkeiten zählen wir als PP oder KJP (siehe UStAE 2010 4.14.4. (Zu § 4 Nr. 14 UStG)).
Was sind Heilbehandlungen, was nicht?
Bei der Tätigkeit muss ein therapeutisches Ziel bzw. ein therapeutischer Zweck vorliegen, damit diese als Heilbehandlung geltend gemacht werden kann. Hierunter fallen Leistungen, die der
- Prävention
- Diagnose
- Behandlung
- (und soweit möglich) Heilung
von Krankheiten beim Menschen dienen.
Was sind keine Heilbehandlungsleistungen?
- schriftstellerische/wissenschaftliche Tätigkeit
- Vortrags-, Lehrtätigkeit
- Supervisionsleistungen
- Leistungen zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis (z. B. MPU)
- Leistungen von Psycholog:innen, die keine Psychotherapeut:innen sind
- Wer hier als Heilpraktiker:in tätig sein will, ist schon durch das UStG abgesichert (s. o.)
- Prävention, ohne konkreten Krankheitsbezug
- Seminare zur Beseitigung von Persönlichkeitsstörungen sind nicht gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei, FG München vom 17.2.2009 - 14 V 3741/08.
Behandlungsleistungen mit therapeutischem Zweck sind i. d. R. umsatzsteuerfrei. Behandlungsleistungen ohne therapeutischem Zweck (kosmetischer Zweck; Lebensberatung) sind i. d. R. umsatzsteuerpflichtig. Wenn die Leistung durch die KV übernommen wird, ist das ein guter Indikator dafür, dass ein therapeutischer Zweck vorliegt.
graph LR
A[Behandlungsleistung];
B["keine USt :)"];
C["USt :("];
A -- "therapeutischer Zweck ✅" --> B;
A -- "kosmetischer Zweck" --> C;Gutachten und Sachverständigentätigkeit sind umsatzsteuerfrei, wenn sie vorranging einem therapeutischen Ziel dienen. Dienen sie vorrangig der Entscheidungsfindung Dritter (z. B. Gutachten in Gerichtsprozessen) sind sie umsatzsteuerpflichtig.
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Ab dem 01.01.2025 sind die Umsätze von Kleinunternehmer:innen umsatzsteuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorigen Jahr 25000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100000 € nicht überschreitet. Wird letztgenannte Grenze überschritten, tritt die Umsatzsteuerpflicht sofort ein, nicht erst ab dem nächsten Jahr.
Gewerbe- und Körperschaftsteuer
Für uns eher nicht relevant. Liegen gleichzeitig gewerbliche und selbständige Einkünfte vor, dann überwiegen immer die gewerblichen und es fällt die Gewerbesteuer an. Problemfall bei Psychotherapeuten-Berufsausübungsgemeinschaft (PT-BAG; früher: Gemeinschaftspraxis): Liegt nur ein kleiner gewerblicher Teilbereich vor, kann das Finanzamt die gesamte PT-BAG als gewerblich einstufen.
Voraussetzungen für eine GbR: Eine leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit, es liegt keine gewerbliche Tätigkeit vor. Verwandtes aus dem FAQ des Existenzgründungsportals
Sind Steuerklassen wichtig?
Eher nein. Ehepaare haben die Steuerklassen IV/IV (mit/ohne Faktor) oder III/V. Am Ende des Jahres ist die Einkommensteuerlast bei beiden Verteilungen gleich hoch. Ab 2030 sollen die Steuerklassen III/V abgeschafft werden und das Ehegattensplitting wird aktuell diskutiert. Bei Selbständigkeit spielt die Steuerklasse überhaupt keine Rolle.
Ausnahmen? Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld richten sich nach dem Nettogehalt, daher sollten hier ggf. doch die richtige Steuerklasse gewählt werden.
(Selbständig) sein oder nicht sein?
Im Seminar wurde angeraten, sich vor dem 50. Lebensjahr zu entscheiden, ob man sich selbständig machen will oder nicht. Danach werden einem i. d. R. schlechtere Tarife angeboten (bezieht sich auf Versicherungen).
Für die Selbständigkeit muss eine zweite Steuernummer beantragt werden.
Angestellt oder Gesellschafter:in? Wichtig: Man kann nur eins von beidem sein, sonst läuft man Gefahr scheinselbständig zu sein.
Kauf oder Gründung? Bestehende Praxis übernehmen oder neu gründen? Der Kaufpreis einer Praxis kann abgeschrieben werden (Einzelpraxis 3 - 5 Jahre, Gemeinschaftspraxis 6 - 10 Jahre). Der Zulassungskauf kann nicht abgeschrieben werden, aber die Anschaffungskosten können geparkt werden (wurde nicht näher besprochen).
Eine Psychotherapeutin möchte sich endlich selbständig machen und aus diesem Grunde eine Praxis (volle Zulassung) in ihrer Stadt kaufen. Da passt es gerade, dass ein älterer Kollege seine Kassen- und Privatpraxis für 80000 € verkaufen möchte. Diese Praxis gefällt ihr sehr gut – aber sind die 80000 € nicht zu viel und wie soll sie den Kaufpreis stemmen?
Von dem Kaufpreis in Höhe von 80000 € entfallen 5000 € auf materielle Gegenstände, also die Praxiseinrichtung und 75000 € auf den sogenannten Goodwill oder immateriellen Wert.
Verteilt man die 75000 € für den Goodwill über drei Jahre, ergeben sich für drei Jahre Betriebsausgaben in Höhe von jährlich 25000 € (
Die Steuerberaterin erklärt ihr, dass die Praxis im ersten Schritt zwar 80000 € kostet, aber allein durch die Abschreibung des Goodwills die Praxis unterm Strich nur 55000 € kostet (
Alleine oder zusammen?
- Einzelpraxis
- Kooperationsformen
- Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft
- BAG (Berufsausübungsgemeinschaft), Teil-BAG, üBAG
- MVZ GmbH/GbR (Med. Versorgungszentrum)
- GmbH
Privat, Kasse oder KV-Zulassung? (ist aus Zeitgründen weggefallen)
Unterlagen, die man niemals wegwerfen sollte
- Im Studium
- Studiengebühren
- Fachbücher, Laptop
- Praktika, Fortbildungen
- In der Ausbildung
- Supervision, Selbsterfahrung
- Reise- & Fortbildungskosten
- Kammer- & Verbandsbeiträge
- Versicherungen
Siehe auch
- LPK-RLP (2018) Steuertipps für PP
- DPtV - Praxisgründung
- DPtV - Steuerliche Absetzbarkeit von Ausbildungskosten; auch direkt bei der DPtV (hinter Login versteckt)